AGB

Allgemeines
Für die Lieferung und Zahlung unserer Produkte sind ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Mündliche Abreden müssen schriftliche durch uns bestätigt werden, ansonsten sind diese nichtig.
Angebote sind freibleibend und unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsannahme.
Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.
Wird ein Produkt nach termingerechter Fertigstellung vom Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen abgenommen, so wird eine Standgebühr von monatlich Euro 50,-- berechnet.
Grundsätzlich unterliegen alle Vertragsbestandteile deutschem Recht.
Die Fakturierung und Bezahlung erfolgt ausschließlich in EURO.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen haben rein netto, ohne Abzug und spesenfrei per Banküberweisung in EURO zu erfolgen.
Für Selbstabholer gelten die Bedingungen wie vor, oder Barzahlung bzw. Ausgleich durch bankbestätigten Scheck.

1.Standardprodukte
40 % des Kaufpreises sind bei Vertragsabschluss sofort  fällig. Die Restzahlung erfolgt per Überweisung auf unsere Konten, sobald Versandbereitschaft telefonisch oder schriftlich avisiert wurde. Die Restzahlung muss in jedem Fall vor Versand hier eingehen, gleichgültig, ob die Versendung per Post, Bahn oder durch Spediteur erfolgt.

2. Sonderanfertigungen
Wird ein Festpreis oder ein vorläufiger, geschätzter Kaufpreis vereinbart, gelten die Bedingungen wie unter Punkt 1 (Standardprodukte), jedoch wird nach Roh-Fertigstellung eine zweite Zahlung in Höhe von 30%  fällig.

3. Reparaturen
Beim Abschluss eines Reparaturvertrages ist eine Anzahlung von 40% der geschätzten Reparatursumme zu entrichten. Nach Zugang der Endrechnung ist diese sofort zur Zahlung fällig.

4. Restaurationen
     1. Vorab-Kostenaufstellung
     (annähernde Kostenermittlung)
     2. Kalkulation der anfallenden Kosten erst nach dem Zerlegen der Fahrzeuge,
     Sandstrahlen der Eisenteile und Ablaugen der Holzteile.
     (Danach Besprechung der Restaurations-Details im Beisein des Kunden)
     Wird ein vorläufiger Restaurationsbetrag vereinbart, so wird mit Abschluss des
     Vertrages eine Anzahlung von 40% der Geldsumme fällig. Eine zweite
     Zahlung in Höhe von 30% hat nach Zwischen-Abnahme zu erfolgen. Der zu
     diesem Zeitpunkt bekannte Restbetrag wird mit Bekanntgabe der
     Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum.

Lieferfrist / Lieferung
Bestätigte Lieferfristen gelten nur als annähernd und sind ohne Verbindlichkeit. Für etwaige Nachteile aus Terminüberschreitungen, die bedingt durch höhere Gewalt oder andere Hinderungsgründe entstehen, wird keinerlei Schadenersatz geleistet. Tritt ein Besteller vom Kauf zurück, so werden die bis dahin entstandenen Aufwendungen mit der erhaltenen Anzahlung verrechnet.

Versand / Gefahrenübergang
Die Lieferungen unserer Produkte erfolgen generell ab Werk. Bei abweichenden Lieferbedingungen ins Ausland gehen sämtliche Transportkosten zu Lasten des Kunden. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, eine Transportversicherung wird auf Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart, wird die Ware unverpackt ausgeliefert, ansonsten wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Mängelrüge und Gewährleistung auf fabrikneue Ware
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen. Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen, die auf Konstruktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, steht es in unserer Wahl, die beanstandeten Teile zu reparieren oder entsprechenden Ersatz hierfür zu liefern. Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die den Fehler im Werkstoff oder in der Verarbeitung aufweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Weitergehende Ansprüche wie Vergütung von Schadenersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen und Fahrt- bzw. Frachtkosten, sind ausgeschlossen. Außerdem ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind alle einer natürlichen Abnutzung unterworfenen Teile, oder die Folgen übermäßiger Beanspruchung.
Wir lehnen alle Beanstandungen ab, wenn Reparaturen oder Veränderungen von dritter Seite, oder Ersatz von Teilen durch Teile fremden Ursprungs vorgenommen werden. (Ausnahmen mit unserer schriftlichen Zustimmung sind möglich).

Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
D-72221 Haiterbach-Beihingen.
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist D-72202 Nagold bzw. die dann dafür zuständige nächst höhere Gerichtsinstanz für diesen Amtsbezirk.
Auf alle Rechtsbeziehungen der Geschäftsverbindung gilt deutsches Recht sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.